AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arotec Energy GmbH

  • 1 Allgemeines

1.1. Für alle Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und Dienstverträge zwischen der Firma Arotec Energy GmbH – nachfolgend „Arotec Energy“ genannt – und ihren Auftragnehmern gelten ausschließlich die nachfolgend niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2.  Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Gesellschaft sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

 

  • 2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Arotec Energy sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist allein das Angebot von Arotec Energy einschließlich dieser AGB maßgebend. Mündliche Zusagen oder sonstige Abreden vor Angebotsabgabe sind unverbindlich und werden durch das angenommene Angebot ersetzt.

2.3. Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.

2.4. Arotec Energy GmbH ist berechtigt, einige Teile des Auftrags auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.5. Nachträgliche Verputz –, Spachtel und Malerarbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrages.

2.6. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffauswahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich Arotec Energy auch nach Vertragsschluss vor, sofern diese Änderungen weder dem verbindlichen Angebot noch der Spezifikation des Kunden widersprechen, oder sofern der Vertragsgegenstand und dessen äußere Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbare Änderungen erfährt.

 

  • 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2. Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu leisten.

3.3. Im Falle von Zahlungsverzug ist Arotec Energy berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Arotec Energy dem Kunden vorab eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt haben, dass Arotec Energy nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.

 

  • 4 Lieferbedingungen

4.1. Die Montage und Inbetriebnahme wird nach dem Erhalt der Bewilligung von zuständigem Netzbetreiber mit dem Kunden vereinbart.

4.2. Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen, die Erfüllung der Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und sonstiger Hardware, soweit einschlägig, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

4.3. Die Einhaltung der vereinbarten Termine für die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware setzt zusätzlich voraus, dass die Witterungsbedingungen die Installation zulassen. Dies kann etwa wegen Gewitter, Sturm und/oder Regen nicht der Fall sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Ersatztermin.

 

  • 5 Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt unserer Schutzrechte

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Arotec Energy unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen / Vernichtung der Ware zu unterrichten. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

5.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

 

  • 6 Haftung/ Gewährleistung

6.1. Arotec Energy GmbH haftet dafür, dass die Leistungen, die im Vertrag vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben, dass sie seiner Beschreibung entsprechen und sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden können.

6.2. Arotec Energy behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, mit vorheriger Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.

6.3. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (s. B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.

6.4. Für die natürliche Alterung der Dacheindeckung übernimmt die Arotec Energy keine Gewähr. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder nicht von Arotec Energy eingeschalteter Dritter entstehen. Es wird empfohlen, das Produkt während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten zu lassen.

6.5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 2 Jahren nach Abnahme der Photovoltaik- Anlage bzw. Teilabnahme einzelner Anlageteile

6.6. Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Es ist Sache des Herstellers des jeweiligen Produktes, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dies der Fall ist, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu leisten und/oder die Reparatur zu veranlassen. Im Falle der Nichterbringung der Garantieleistung seitens des Herstellers ist Arotec Energy zu keiner Garantieleistung verpflichtet.

 

  • 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz (Mönchengladbach).

7.2. Gerichtsstand ist der Sitz von Arotec Energy GmbH. Arotec Energy GmbH ist berechtigt, den Kunden an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts.

7.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.

7.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsbestandteile lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7.5. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.